Kinderschutzkonzept
SV Prieros „Dahme“ e.V.
Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten.
Der SV Prieros verurteilt jegliche Form von Gewalt – unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
Wir stellen uns der Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Art von Gewalt und Missbrauch konsequent umzusetzen.
Das vollständige Kinderschutzkonzept liegt allen Verantwortlichen im Verein vor und ist online einsehbar.
Unsere Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
1. Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
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Das Führungszeugnis darf bei Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
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Der SV Prieros beschäftigt keine Personen, die gemäß § 72a SGB VIII einschlägig vorbestraft sind.
2. Benennung von Ansprechpersonen
Der SV Prieros hat zwei interne Ansprechpersonen benannt:
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Janine Naumann (janine.naumann@sportverein-prieros.de)
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Stefan Fröhlich (stefan.froehlich@sportverein-prieros.de)
3. Veröffentlichung
Unsere Ansprechpersonen sowie das vollständige Kinderschutzkonzept sind auf unserer Website unter folgenden Links veröffentlicht:
👉 Kinderschutzkonzept (Download)
4. Schulung der Ansprechpersonen
Unsere Ansprechpersonen haben an mehreren Schulungen zum Thema Kinderschutz teilgenommen.
Die Teilnahmebescheinigungen sind dokumentiert und nachweisbar.
5. Ehrenkodex
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterzeichnen im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Ehrenkodex (Anlage 1).
Die unterschriebenen Erklärungen werden dokumentiert.
6. Interventionsleitfaden
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung greift unser Interventionsleitfaden (Anlage 2).
7. Verhaltensregeln
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, verpflichten sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Unterzeichnung unserer Verhaltensregeln (Anlage 3).
Die Einhaltung wird dokumentiert.
8. Beschwerdemanagement
Unsere Ansprechpersonen sind auf der Website klar benannt und jederzeit kontaktierbar.
Hinweise und Beschwerden werden vertraulich behandelt.
Anlage 1
Ehrenkodex
Für alle Mitarbeitenden im Sport, die Kinder und Jugendliche betreuen oder qualifizieren.
Hiermit verspreche ich:
Name: ________________________
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Ich stelle das persönliche Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen über meine sportlichen Ziele.
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Ich achte die Individualität jedes Kindes und fördere seine Persönlichkeitsentwicklung.
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Ich leite zu angemessenem sozialem Verhalten an.
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Ich richte sportliche und außersportliche Angebote am Entwicklungsstand der Kinder aus.
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Ich schaffe gerechte Rahmenbedingungen.
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Ich achte das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
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Ich übe keinerlei physische, psychische oder sexualisierte Gewalt aus.
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Ich wahre die Regeln der jeweiligen Sportart.
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Ich nehme eine aktive Vorbildfunktion gegen Doping, Medikamentenmissbrauch und Leistungsmanipulation ein.
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Ich ermögliche Mitbestimmung.
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Ich handle nach den Prinzipien des Fair-Play.
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Ich greife ein, wenn gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird.
Ort/Datum: ___________________________
Unterschrift: ___________________________
Anlage 2
Verhalten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Der SV Prieros setzt sich aktiv für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein.
1. Ruhe bewahren
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Nicht vorschnell handeln
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Besonnen reagieren
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Unterstützung einholen
2. Austausch suchen
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Mit anderen Übungsleitern sprechen
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Beobachtungen vergleichen
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Vorgehen gemeinsam planen
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Beobachtungen dokumentieren
3. Kind einbeziehen
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Respektvoll und behutsam sprechen
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Keine Suggestivfragen stellen
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Keine Versprechen machen
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Weitere Schritte erklären
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Wünsche des Kindes berücksichtigen
4. Professionelle Hilfe holen
Mögliche Ansprechpartner:
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Vorstand SV Prieros
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Janine Naumann
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Stefan Fröhlich
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Jugendamt
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Dienststelle Lübben: 03546-2010
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Dienststelle Königs Wusterhausen: 03375-260
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Leitstelle: 0355-6320 oder 110
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Schutzstelle (24h): 03375-2131334
Mobil: 0172-8077036
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Beratungsstellen (z. B. Kinderschutzbund, Wildwasser)
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Kinderschutzbeauftragte des LSB Brandenburg
5. Dokumentation
Eine sorgfältige Dokumentation ist zwingend erforderlich.
Die Dokumentation enthält:
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Klare Daten (Ort, Datum, Uhrzeit)
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Die Situation (objektive Beschreibung)
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Eigene Gedanken
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Handlungen / eingeleitete Schritte
⚠ Sensible Daten dürfen nicht öffentlich zugänglich aufbewahrt werden.
Anlage 3
Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt
Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu folgenden Regeln:
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Körperkontakt nur nach vorheriger Zustimmung.
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Keine Berührungen im Intimbereich.
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Gespräche nach Möglichkeit im Sechs-Augen-Prinzip.
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Respektvolle Kommunikation.
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Digitale Kommunikation ausschließlich für Trainings- und Vereinszwecke.
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Keine gemeinsame Nutzung von Umkleiden mit Kindern.
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Umkleiden nur nach Ankündigung betreten.
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Bei Übernachtungen: geschlechtergetrennte Zimmer.
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Möglichst zwei Betreuungspersonen unterschiedlichen Geschlechts bei Fahrten.
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Keine Weitergabe personenbezogener Daten ohne Einverständnis.
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Fotos und Videos nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
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Keine privaten Veröffentlichungen von Bildmaterial.
Name: ___________________________
Ort/Datum: _______________________
Unterschrift: _____________________
